Alpha Handwerks GmbH   Elektro | Sanitär | Heizung

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Ronsdorferstr. 55, 40233 Düsseldorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegendes 
1.1. Grundlage für die von uns – also der Alpha Handwerks GmbH – übernommenen Aufträge ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). Diese wird ergänzt durch die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Insgesamt werden die VOB/B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche eventuelle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
1.2. Alle Vertragsabreden müssen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für Abweichungen und Ergänzungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Schriftformerfordernis kann schriftlich abbedungen werden.

2. Angebots- und Entwurfsunterlagen
1.1. Die Eigentums- und Urheberrechte an erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen stehen ausschließlich unserem Unternehmen zu. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Im Falle der Auftragserteilung darf der Auftraggeber diese Unterlagen behalten.
1.2. Soweit für ein Bauprojekt öffentlich-rechtlicher oder sonstige Genehmigungen erforderlich sind, werden diese vom Kunden beschafft. Der Kunde wird unserem Unternehmen etwaige Unterlagen auf Anfordern zur Verfügung stellen. 
1.3. Angebote sind für unser Unternehmen nur 24 Werktage verbindlich. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muss durch uns bestätigt werden, dass das Angebot weiterhin Gültigkeit hat. 

3. Preisgestaltung
3.1. Die von uns angebotenen Einzelpreise gelten nur im Rahmen des jeweiligen Gesamtangebotes. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, einzelne Leistungen zu Einzelpreisen aus einem Gesamtangebot abzurufen. Fahrtzeiten sind – soweit sie nicht im Angebot gesondert ausgewiesen sind – in den Preisen bereits enthalten. 
3.2. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet wie sie in entsprechenden Preisblättern gegenüber den Kunden kommuniziert werden. 
3.3. Für alle von uns erbrachten Leistungen ist zunächst das durch uns erstellte Angebot maßgeblich, subsidiär diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und sodann (insbesondere im Falle einer Lücke) das Gesetz. 
3.4. Im Falle einer vom Kunden nicht zu vertretenden oder zu vertretenden Verzögerung oder Unterbrechung der von uns auszuführenden Leistungen für mehr als 3 Monaten haben wir folgende Rechte: 
- Wir sind berechtigt, das Auftragsverhältnis entweder zu kündigen oder die von uns bereits erbrachten Leistungen abzurechnen und für die noch ausstehenden Arbeiten eine Preisanpassung vorzunehmen.
- Wir sind ferner berechtigt, eine Vergütung derjenigen Kosten zu verlangen, die im Hinblick auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entstanden sind und die in den Vertragspreisen des noch nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind (z.B. Erstattung von Materialkosten). 
- Wir sind zuletzt berechtigt, eine Preisanpassung nach den besonderen Kosten der geforderten Leistung vorzunehmen. 
Unsere Rechte nach § 6 Ziffer 5 und 6 VOB/B bleiben unberührt.

4. Zahlungsmodalitäten
4.1. Alle Zahlungen sind stets in vollem Betrag zu leisten, und zwar ohne jeden Abzug, auf unsere Kontoverbindung in der Währung Euro.
4.2. Tagelohnarbeiten sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
4.3. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden infrage stellen, werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig gestellt.
4.4. Der § 16 Nummer 3 Abs. 2 VOB/B gilt nicht.

5. Anlieferung und Arbeitsausführung 
5.1. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, werden die Arbeiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Auftragsbestätigung begonnen. Dies gilt jedoch nur dann, soweit der Kunde etwaig erforderliche Unterlagen beigebracht hat, ein umgehender Arbeitsbeginn auf der Baustelle gewährleistet ist und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist.
5.2. Während der Arbeitsausführung ist für die Aufbewahrung von Baustoffen, Werkzeugen und sonstigen Arbeitsmitteln und zum Aufenthalt der Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen für die Dauer der Arbeitsausführung in die Obhut des Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich unserer Zahlungsforderungen vor. Bereits eingebaute Gegenstände dürfen bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wieder ausgebaut werden. Spätestens durch den Rück-/Ausbau fallen diese Gegenstände wieder in unser Eigentum. 
6.2. Für diesen Fall gestattet der Kunde den Rück-/Ausbau ausdrücklich. Zusätzlich übernimmt er die hierdurch anfallenden Kosten. Ist der Rück-/Ausbau solcher Gegenstände aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, überträgt der Kunde, soweit durch den Einbau solcher Gegenstände Forderungen gegenüber Dritten oder Miteigentum zugunsten des Kunden entstanden sein sollte, diese Forderung oder das Miteigentumsrecht an dem Gesamtgegenstand schon jetzt auf uns.
 
7. Bauabnahme und Gefahrenübergang
7.1. Die von uns erbrachten Leistungen sind nach deren Erbringung bzw. Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Dies gilt bei der Montage einer Anlage auch dann, wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Das Gleiche gilt nach erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung einer Anlage. 
7.2. Die Gefahr geht ausnahmsweise schon vor Abnahme auf den Kunden über, wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird und wir bis dahin erbrachte Leistungen bzw. Produkte einvernehmlich in die Obhut des Kunden übergeben haben.
7.3. Darüber hinaus gelten die Regelungen des § 7 VOB/B (insbesondere i.V.m. § 6 Nr. 5 VOB/B) und § 287 BGB.
 
8. Haftung
8.1. Werden auf Verlangen des Kunden bereits installierte wasserführende Anlagen in Betrieb genommen, hat der Kunde bei Gefahr von Frosteinbrüchen in Eigenregie entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Kunde kann uns ggf. beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren. 
8.2. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Kunden haben, haften wir nicht, sofern der Kunde zuvor ausreichend belehrt wurde.
8.3. Werden für den Betrieb der errichteten Anlage aggressive Medien (z.B. Wasser, Luft, usw.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde es unterlassen hat, bei Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.
8.4. Unsere Haftung für Schäden jedweder Art (außer Körperschäden oder sonstigen von der Haftung nicht ausschließbaren Rechtsgütern) – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei Verletzung von Kardinalpflichten. 
8.5. Unsere Haftung wird der Höhe nach auf die Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Soweit der Betriebshaftpflichtversicherer von der Leistung befreit sein sollte, treten wir selbst ein.
8.6. Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterungen darstellen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
9.2. Auf alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen, Aufträgen, usw. zwischen unseren Kunden bzw. Geschäftspartnern und unserem Unternehmen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

10. Postalische Anschrift 
Alpha Handwerks GmbH   
Ronsdorferstr. 55
40233 Düsseldorf 
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